AGB's
Ro-Da Stahlwaren
1. Die Fa. Ro-Da Stahlwaren wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu senden, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
2. Die Ware bleibt solange Eigentum der Fa Ro-Da Stahlwaren., bis die Rechnung beglichen wird.
3.Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar, da wir nur per Nachnahme versenden. Der Käufer muss sich damit einverstanden erklären, dass nur per Nachnahme oder Vorkasse versendet wird. Schecks werden nicht angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die Fa. Ro-Da Stahlwaren beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Fa. Ro-Da Stahlwaren Fehlmengen umtauschen oder zurücknehmen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf 3 % Preisminderung des Rechnungsbetrages zu. Artikel mit Werbeanbringung und reduzierte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Die Fa. Ro-Da Stahlwaren ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, in Kraft.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Solingen